
Winterthur, 29. Dezember 2022
Kategorie: Datenschutz
Anforderungen des neuen Datenschutzgesetz (DSG) an die datenschutzkonforme Umsetzung in Unternehmen! [Whitepaper]
Seit August 2022 ist es nun in zeitlicher Hinsicht definitiv klar: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. August 2022 entschieden, das totalrevidierte Datenschutzgesetz am 1. September 2023 einzuführen. Das neue Datenschutzgesetz ist eine starke Anlehnung an die DSGVO der Europäischen Union, um das in unserer Bundesverfassung in Art. 13 niedergeschriebene Recht auf Schutz der Privatsphäre national und international durchzusetzen. «Art. 13 der Bundesverfassung legt fest, dass jede Person Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten hat»
Das neue Datenschutzgesetz schützt nur noch die Daten natürlicher Personen, also keine unterneh-mensbezogenen Daten. Das neue Gesetz bezweckt ausschliesslich den Schutz der Persönlichkeit von natürlichen Personen.
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Hermann Reiff, lic. oec. HSG et lic. iur. HSG Rechtsanwalt
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