16. August 2019
Kategorie: Datenschutz
DSGVO und die Fotografie!
Welche Konsequenzen hat die DSGVO auf die Rechtslage im Umgang mit der Fotografen? Gibt es bestimmte Aufnahmen, die ich nicht mehr fotografieren darf? Wie sind die Bestimmungen, wenn ich meine Fotos in sozialen Netzwerken veröffentlichten möchte? Was ist der Unterschied zwischen privaten und beruflich gemachten Fotos? Wir klären Sie gerne in groben Zügen über die wichtigsten Aspekte der DSGVO hinsichtlich Umgang mit der Fotographie auf.
Je öffentlicher Sie ein Foto verbreiten, desto bedachter und vorsichtiger müssen Sie bei der Veröffentlichung damit umgehen, holen Sie bei den fotographierten Personen explizit deren Einwilligung ein. Fotografieren Sie Kinder und Jugendliche, nur mit der Einwilligung deren Eltern. Schließen Sie als Fotograph mit externen Dienstleistern einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung ab.
1. Gilt die DSGVO für private Fotoaufnahmen? Nur, wenn Sie diese Fotoaufnahmen der Öffentlichkeit zugänglich machen.
2. Dürfen private Fotoaufnahmen in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden? Sie dürfen Fotos in geschlossenen Gruppen publizieren, resp. einem begrenzten Personenkreis zugänglich machen. Bei öffentlich einsehbaren Fotos bedürfen Sie einer Einwilligung der fotographierten Person.
3. Darf ich Fotos von Kindern und Jugendlichen anfertigen? Dazu braucht es eine Einwilligung beider Elternteile. Personen unter 16 Jahren können nicht in die Verarbeitung personenbezogener Daten einwilligen.
4. Darf ich Fotos unbegrenzt aufbewahren? Private Fotoaufnahmen dürfen Sie unbegrenzt speichern.
5. Was ist, wenn ein Online-Dienstleister meine Fotos für seine Dienste nutzt ? Schliessen Sie mit dem Dienstleister eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Damit schützen Sie sich und die Daten Ihrer Kunden.
6. Brauche ich immer eine Einwilligung? Sie benötigen eine Einwilligung, wenn die DSGVO eine solche verlangt. Es gibt verschiedene Ausnahmesituationen, in denen ein „berechtigtes Interesse“ genügt. Ob Sie eine Einwilligung im konkreten Fall brauchen, sagt Ihnen oftmals der gesunde Menschenverstand
7. DSGVO: Dürfen Fotografen auf der Website Fotos veröffentlichen? Sie dürfen Fotos auf einer Webseite veröffentlichen. Bitten Sie die abgebildeten Personen darum, dass diese darin einwilligen. Sind die Fotos öffentlich, benötigen Sie immer eine Einwilligung.