Winterthur, 30. März 2024
Kategorie: Datenschutz
EDÖB kritisiert Digitec Galaxus AG
Der Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) hat am 17.04.2024 den Schlussbericht zur Sachverhaltsabklärung von der Digitec Galaxus AG veröffentlicht. Er kam zum Entschluss, dass die Digitec Galaxus AG bei den Kundendatenbearbeitung die datenschutzrechtlichen Grundsätze der Transparenz und Verhältnismässigkeit verletzt. Aus diesem Grund sprach er sechs Empfehlungen aus.
Die ersten fünf betreffen v.a. die damalige Datenschutzerklärung. Beispielsweise soll der Datenbearbeitung „auf Vorrat“ entgegengewirkt und die Transparenz erhöht werden, indem in der Datenschutzerklärung nur Datenbearbeitungen beschrieben werden sollen, welche auch erfolgt werden. Diese Empfehlungen werden von der Digitec Galaxus AG entweder abgelehnt, vorweggenommen oder als gegenstandslos betitelt.
In einer sechsten Empfehlung hält der EDÖB fest, dass die Pflicht zu einem Kundenkonto gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstösst. Der Beauftragte empfiehlt daher das alternative Anbieten eines Gastkaufs ohne Registrierung, um so nicht stärker in die informationelle Selbstbestimmung der Kundschaft einzugreifen. Diese Empfehlung wird von der Digitec Galaxus AG, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, angenommen.
Sobald Digitec dem EDÖB Vorschläge zur Herstellung des rechtmässigen Zustands unterbreitet, wird er prüfen, ob und inwieweit er gegen Bearbeitungen vorgehen wird, die Gegenstand von abgelehnten oder allenfalls nicht rechtskonform umgesetzten Empfehlungen sind.
Quellen: