Wann gilt die DSGVO auch für Schweizer Makler und Immobilienbewirtschafter
Die EU-DSGVO findet gemäss Art 3 DSGVO auch Anwendung in der Schweiz, wenn ein Immobilienunternehmen personenbezogene Daten von natürlichen Personen, die sich in der EU befinden, verarbeitet. Insbesondere sind die folgenden EU-Datenschutzgesetze für Makler und Immobilienbewirter aus der Schweiz zu beachten:
- Wenn sie für einen Kunden aus einem EU-Land eine Immobilie in der Schweiz vermitteln.
- Wenn sie für einen Schweizer Kunden eine Immobilie in einem EU-Land vermitteln. Schliesslich treten die Makler in diesem Fall mit dem Verkäufer in Kontakt und verarbeiten dessen personenbezogenen Daten.
- Wenn sie generell in einem EU-Land Geschäfte tätigen.
- Prinzipiell gilt die DSGVO in der ganzen EU
Rechtsgrundlagen
Art. 9 DSGVO
Art. 6 DSGVO
Art. 12 ff DSGVO