Die DSGVO schreibt vor worüber in der Datenschutzerklärung informiert werden muss. Die Datenschutzerklärung hat zudem genau, transparent, verständlich und leicht zugänglich in einer klaren und einfachen Sprache verfasst sein. Juristische Fachbegriffe sollten vermeiden werden. Der Text muss auf Deutsch und je nach Zielgruppe auch in weiteren Sprachen verfasst sein.
Es empfiehlt sich, um verständlich zu sein und den Anforderungen des Gestzgebers zu entsprechen auf Aufzählungen oder Tabellen zurückzugreifen, um dazustellen, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck und aufgrund welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden.
Art. 6 DSGVO
Art. 9 DSGVO
Art. 12 ff DSGVO