Die Hauptfunktion eines Datenschutz-Auditors besteht in einer systematischen Beurteilung in wie weit die Datenschutzbestimmungen eines Unternehmens datenschutzkonform eingehalten werden. Insbesondere wird dabei auch die Angemessenheit der umgesetzten technischen und organisatorischen Massnahmen bewertet. Der Auditor muss die Audit-Methoden den standort- und branchenspezifischen Anforderungen des Datenschutzes sach- und fachgerecht auslegen. Des Weiteren ist die Festlegung von Kriterien für die Bewertung der Feststellungen des Datenschutz-Audits sowie für die Erstellung eines Datenschutz-Auditberichts erforderlich.
Art. 9 DSGVO
Art. 6 DSGVO
Art. 12 ff DSGVO
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