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Aufgaben und Pflichten des Datenschutzbeauftragten

Die DSGVO legt in Art. 7 DSGVO die Aufgaben und Pflichten des Datenschutzbeauftragten fest.
Dazu gehören:

  • Unterrichtung und Beratung der Verantwortlichen, Auftragsverarbeiter und Beschäftigten
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO, des DSG und anderer Datenschutzvorschriften
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
  • Beratung und Überwachung der Datenschutz-Folgeabschätzung
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Ansprechpartner und Anlaufstelle für Betroffene

Der Datenschutzbeauftragte ist von den Verantwortlichen von der Unternehmensleitung frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen einzubinden.

Rechtsgrundlagen

Art. 39 DSGVO

 

1. Titel

1.  Installation von Software auf dem Arbeitsplatzrechner nur durch Profis

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