Aufgaben und Pflichten des Datenschutzbeauftragten
Die DSGVO legt in Art. 7 DSGVO die Aufgaben und Pflichten des Datenschutzbeauftragten fest.
Dazu gehören:
- Unterrichtung und Beratung der Verantwortlichen, Auftragsverarbeiter und Beschäftigten
- Überwachung der Einhaltung der DSGVO, des DSG und anderer Datenschutzvorschriften
- Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
- Beratung und Überwachung der Datenschutz-Folgeabschätzung
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Ansprechpartner und Anlaufstelle für Betroffene
Der Datenschutzbeauftragte ist von den Verantwortlichen von der Unternehmensleitung frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen einzubinden.