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Aufgaben und Pflichten des Datenschutzbeauftragten

Die DSGVO legt in Art. 7 DSGVO die Aufgaben und Pflichten des Datenschutzbeauftragten fest.
Dazu gehören:

  • Unterrichtung und Beratung der Verantwortlichen, Auftragsverarbeiter und Beschäftigten
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO, des DSG und anderer Datenschutzvorschriften
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
  • Beratung und Überwachung der Datenschutz-Folgeabschätzung
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Ansprechpartner und Anlaufstelle für Betroffene

Der Datenschutzbeauftragte ist von den Verantwortlichen von der Unternehmensleitung frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen einzubinden.

Rechtsgrundlagen

Art. 39 DSGVO

 

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