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  • Die DSGVO legt in Art. 7 DSGVO die Aufgaben und Pflichten des Datenschutzbeauftragten fest. Dazu gehören unteranderem, Unterrichtung und Beratung der Verantwortlichen, Auftragsverarbeiter und Beschäftigten, Überwachung der Einhaltung der DSGVO, des BDSG und anderer Datenschutzvorschriften
  • Die Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten richtet sich primär auf sein Datenschutz-Fachwissen, das er aus seiner beruflichen Qualifikation und aus seiner Datenschutzpraxis mitbringt.