Sollte ein Immobiliendienstleister gegen die DSGVO verstossen, so sieht die Verordnung harte Höchststrafen bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor. Zwar dürfte diese Strafhöhe bei kleineren Unternehmen eher nicht erwartet werden – Makler und Immobilienbewirtschafter sollten sich dennoch tunlichst mit der DSGVO beschäftigen und die Regelungen der Verordnung einhalten.
Rechtsgrundlagen
Art. 9 DSGVO
Art. 6 DSGVO
Art. 12 ff DSGVO
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