Die meisten Unternehmen nutzen Softwarelösungen im Personalmanagement, um die Personalakte zu führen. Die Führung von solchen Personalmanagement-Lösungen sind reich an Funktionen und teilweise sehr komplex den Überblick zu behalten in wie weit der Datenschutz eingehalt wird.
Die Kontrolle durch betriebliche bzw. durch externe Datenschutzbeauftragte ist aber enorm wichtig. Denn die Auditberichte zeigen häufig Mängel die insbesondere in der Verarbeitung von Personaldaten entstehen und dabei Datenschutzbestimmungen tangieren. Welche Aspekte sind bei der Führung von Personalakten zu berücksichtigen:
Art. 6 Abs 1 lit a) DSGVO
Art. 6 Abs. 1 lit b) DSGVO
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