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Aufgaben der Führungskräfte beim Datenschutz

Zentrale Aufgabe einer Führungskraft ist die Etwicklung aller Unternehmensbereiche voranzutreiben. Führung im engeren Sinne bedeutet unternehmerisch zu denken und zu handeln, visionär zu sein und das Unternehmen nachhaltig zu entwickeln. Das heisst auch die neuen Themen wie Datenschutz, Informationssicherheit aufzugreifen und zügig in den Bereichen entsprechend zu implementieren. So übernimmt die Führungskraft Verantwortung für die bewusste Weiterentwicklung der einzelnen Mitarbeiter und der gesamenten Organisation.

Rechtsgrundlagen

Art. 9 DSGVO
Art. 6 DSGVO
Art. 12 ff DSGVO

 

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1. Einhaltung der gesetzlichen und internen Regelungen

1.  Installation von Software auf dem Arbeitsplatzrechner nur durch Profis

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2. Umsetzung und Kontrolle der einhaltung der gesetzlichen und internen Regelungen

1.  Installation von Software auf dem Arbeitsplatzrechner nur durch Profis

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3. Schaffung der Voraussetzung für einen ausreichenden Schutz von personenbezogenen Daten

1.  Installation von Software auf dem Arbeitsplatzrechner nur durch Profis

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