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Das Vorwort zur Schriftenreihe Videoüberwachung
CHF 0.00Im Rahmen der Rechtsordnung leitet sich jegliches Recht letzten Endes aus der Verfassung ab. In der Schweiz ist dies die Bundesverfassung, in Deutschland das Grundgesetz.
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Die “To Do’s” im Umgang mit Personaldaten
CHF 0.00Das neue Datenschutzgesetz (nDSG) regelt die Bearbeitung von schützenswerten Personendaten. Unsere «To Do’s» und «10 Gebote für Arbeitgebende/CEO’s im Unternehmen» geben Ihnen einen kurzen Überblick, was bei der Umsetzung von personenbezogenen Daten zu tun ist.
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Die Anforderungen der neuen DSG an die datenschutzkonforme Umsetzung in Unternehmen
CHF 0.00Seit August 2022 ist es nun in zeitlicher Hinsicht definitiv klar: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. August 2022 entschieden, das totalrevidierte Datenschutzgesetz am 1. September 2023 einzuführen. (E DSG).
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Die Entwicklung des Datenschutzes in der Schweiz
CHF 0.00Die Entwicklung des Datenschutzes in der Schweiz im Kontext der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (der ePrivacy Verordnung und dem Entwurf des Eidgenössischen Datenschutzgesetzes (E DSG).
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Die Informationspflichten bei der Videoüberwachung
CHF 0.00Das neue Datenschutzgesetz richtet sich – gerade auch im Bereich der Informationspflichten – sehr stark nach der Datenschutzgrundverordnung aus, die – wenn wir den Fokus auf Deutschland richten – im Mai 2018 in Kraft trat.
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Die Videoüberwachung durch Private
CHF 0.00In diesem Beitrag wird die Videoüberwachung durch Private in den Grundsätzen ausgeleuchtet, nachdem im vorhergehenden Artikel auf die Informationspflichten im Zusammenhang mit der Videoüberwachung durch Staat und Private ausführlich eingegangen wurde.
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Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum
CHF 0.00Das totalrevidierte Datenschutzgesetz (nDSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) treten am 1. September 2023 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 entschieden.
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Wer ist nach DSG Verantwortlicher und wer Auftragsbearbeiter?
CHF 0.00Von der Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) vollständig übernommen hat der Schweizer Gesetzgeber die beiden Begriffe des «Verantwortlichen» und des «Auftragsbearbeiters».