
Winterthur, 20. Januar 2022
Roger Baltensweiler
Kategorie: Informationssicherheit
Technische Massnahmen reichen nicht gegen Cyberangriffe und Sicherstellung des Datenschutzes!
Viele Unternehmen ergreifen technische Massnahmen, um sich gegen Cyberangriffe zu wehren. Dabei ist es wichtig, die Straftaten und das Vorgehen der Täter zu kennen. Erst so können die erforderlichen Massnahmen präzise bestimmt werden. Diese können ins Geld gehen und sehr häufig liegt die Ursache des Schadens beim Menschen resp. bei Mitarbeitenden. Deshalb ist die Sensibilisierung zwingend und der Einsatz von Applikationen sinnvoll, um datenschutzrelevante Prozesse im Unternehmen zu kennen und abzubilden.
Die Zahlen des Bundesamtes für Statistik sprechen eine klare Sprache. Im Jahre 2020 sind insgesamt 24’398 Straftaten mit einem digitalen Hintergrund erfasst worden, 44.1 % davon konnten aufgeklärt werden, wobei das nichts über das Ausmass des Schadens aussagt.
Der Begriff «digitale Kriminalität» setzt sich aus der Kombination zwischen Straftat und Tatvorgang zusammen. Er erfasst alle Straftaten, die im digitalen Raum begangen werden und wird auch als «Cyberkriminalität» bezeichnet. In der Kriminalstatistik werden Straftaten der digitalen Kriminalität anhand der Tatvorgehen (Modus Operandi) identifiziert. Der Begriff umfasst Straftaten mit einer digitalen Komponente.
Die digitale Kriminalität umfasst derzeit 33 verschiedene Tatvorgehen, die in fünf grosse Hauptbereiche gegliedert werden:
- Cyber-Wirtschaftskriminalität (24 Tatvorgehen)
- Cyber-Sexualdelikte (vier Tatvorgehen)
- Cyber-Rufschädigung und unlauteres Verhalten (drei Tatvorgehen)
- Darknet (ein Tatvorgehen)
- Anderes (ein Tatvorgehen)

Die meisten Straftaten erfolgen im Bereich Cyber-Wirtschaftskriminalität und Cyber-Sexualdelikte. Von den erfassten 24’398 Straftaten konnten im Jahre 2020 insgesamt 23’156 diesen beiden Bereichen zugeordnet werden, sprich 95%.
Bei Cyber-Wirtschaftskriminalität geht es primär um folgende Ziele: 1. Angriff auf Computer, 2. Angriff auf Server/Netzwerke und 3. Cyberbetrug. Doch was heisst Cyber-Wirtschaftskriminalität, und welche Straftaten und Tatvorgänge sind hierbei erfasst?

Von den Insgesamt 24’398 Fällen im Bereich Cyber-Wirtschaftskriminalität werden dem Cyberbetrug 16’395 Fälle zugewiesen. Unter Cyberbetrug fallen alle Straftaten wie:
Terminologie | Beschreibung |
CEO Frauds | Als angeblicher Vertreter einer Firma zu einer Geldüberweisung auf ein ausländisches Konto überweisen |
Betrügerische Internetshops | Liefern von gefälschter, minderwertigere oder keiner Ware |
Falsche Immobilienanzeigen | Verlangen einer Vorauszahlung für eine fiktive Immobilie |
Falsche Unterstützungsanfragen | Ersuchen um finanzielle Hilfeleistung von den Kontakten des Opfers |
Vorschussbetrug | Verlangen einer Vorauszahlung für die Freigabe eines grossen Geldbetrages |
Betrügerischer technischer Support | Übernehmen der Kontrolle über einen Computer im Rahmen eines angeblichen technischen Supports |
Romance Scam | Vortäuschen einer Liebesbeziehung, um Geld zu erhalten |
Kleinanzeigenplattformen, Waren nicht geliefert | Käuferschädigung durch Nichtlieferung der Ware |
Kleinanzeigenplattformen, Ware nicht bezahlt | Verkäuferschädigung durch Nichtbezahlung der Ware |
Missbrauchen einer fremden Identität, Online Zahlungssystemen | Missbrauch von Online Zahlungssystemen oder fremden Identitäten, um einen Betrug zu begehen |
Online Anlagebetrug, Brocker Fraud, Binary Option Scam | Vortäuschen von top Anlagen und sofortigen grossen Gewinnen |
Wie man erkennen kann, erfolgt bei Cyberbetrug sehr häufig eine direkte und teilweise persönliche Interaktion zwischen Opfer und Täter. Hier die geeigneten technischen Massnahmen zu treffen, ist sehr schwierig. Vielmehr bedarf es einer regelmässigen Sensibilisierung der Mitarbeitenden und den Einsatz einer Datenschutz-Applikation, die alle datenschutzrelevanten Prozesse in einem Unternehmen aufzeigen.
Mit der europäischen Datenschutzverordnung der DSGVO wird auch versucht, Transparenz in die Verarbeitung von personenorientierten Daten einzubringen. Das hilft, um die Mitarbeitenden zu sensibilisieren, damit sie mit personenbezogenen Daten vorsichtig umgehen und sich bewusst sind, wer, wann und zu welchem Zweck Zugang so solchen Daten hat.
Die neuen Datenschutzbestimmungen für die Schweiz sollten voraussichtlich in diesem Jahr 2022 eingeführt werden.
„GUT ZU WISSEN“
- Es ist wichtig die Tatbestände zu kennen, um entsprechende technische und organisatorische Massnahmen zu treffen.
- Technische Massnahmen reichen jedoch nicht allein, um die Informationssicherheit im Betrieb zu gewährleisten
- Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter regelmässig hinsichtlich Datenschutz und den Cyberattacken.