EXT. DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER.
Kein Datenschutz ist keine Option!
Die DSGVO für Unternehmen schreibt unter bestimmten Bedingungen einen Datenschutzbeauftragten vor. Dies tritt auf ein Unternehmen zu, wenn mehr als 20 Mitarbeiter ständig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Zum anderen schafft ein guter, konsequenter und transparenter Datenschutz Vertrauen bei Kunden, Dienstleistern und Partnern. Es ist also mehr, als das Abwenden von Geldstrafen und juristischen Konsequenzen. Vielmehr bedarf es einer zukunftsweisenden, vorausschauenden Investition in die Reputation und das Ansehen des Unternehmens indem ein wirkungsvoller Datenschutz für Kunde und Ihre Mitarbeiter entwickelt wird
Ist Ihr Unternehmen verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, dann haben Sie die Möglichkeit, sich für einen externen Datenschutzbeauftragten zu entscheiden, der das entsprechende Wissen und Erfahrung mitbringt.