DATENSCHUTZ. FÜR. UNTERNEHMEN.

Anspruch und Realität beim Datenschutz klaffen in Schweizer Unternehmen auseinander.

Wir helfen Ihnen, mit unserer Plattform und unseren Diensten Ihr Unternehmen datenschutzkonform aufzustellen.

Auditing

Das Datenschutzaudit bringt Ihnen Klarheit, schaft Transparenz und Vertrauen über den Ist-Zustand des Datenschutzes und der Datensicherheit in Ihrem Unternehmen.

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Datenschutzmanagement

Die Softwarelösung für ein effizientes Datenschutzmanagement und deren Umsetzung.
(1) Datenschutz von Juristen und Datenschutzberater verständlich übersetzt!

(2) Automatisierung und Vereinfachung von Datenschutz­prozessen, schaffen von Transparenz!

(3) Zentrale Koordination und Dokumentation von Aufgaben und Vorlagen!

Verständliche Lösungen auf Ihrem Weg zur Datenschutzkonformität.

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Externer Datenschutzberater

Gerne helfen wir Ihnen beim Onboarding zu Beginn sich datenschutzkonform aufzustellen.

Legen Sie Ihren betrieblichen Datenschutz in die kompetenten Hände eines externen Datenschutzberaters.

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Darum ist Datenschutz wichtig

Die Schweiz bekommt ab dem 1. September 2023 ein neues Gesetz für den besseren Schutz von Personendaten. Haben Sie sich auch schon gefragt, ob Sie davon betroffen sind und personenbezogene Daten erheben, speichern und verarbeiten.

Seit der Einführung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahre 2018 hat das Thema Datenschutz alle Wirtschaftszweige erreicht und stark an Bedeutung gewonnen, so dass alle Unternehmen sich mit diesem Thema beschäftigen sollten.

Aus den unterschiedlichsten Bestimmungen, Richtlinien und Verordnungen auf nationaler und europäischer Ebene haben sich zentrale Grundprinzipien wie Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Rechtmässigkeit (Treu und Glauben) im Umgang mit der Datenverarbeitung etabliert.

6 Grundprinzipien der Datenverarbeitung

  • Rechtmässigkeit
  • Zweckbindung
  • Datenminimierung
  • Richtigkeit
  • Speicherbegrenzung
  • Integrität

NEWS

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Videoüberwachung durch Private – Beispiel Hinweisschild

Wer Menschen so aufnimmt, dass sie identifizierbar sind, bearbeitet Personendaten und muss das Datenschutzgesetz berücksichtigen. Für den datenschutzrechtlichen Betrieb einer Videoüberwachungsanlage muss der Aufnahmebereich sich auf das eigene Grundstück beschränken.

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Wer Menschen so aufnimmt, dass sie identifizierbar sind, bearbeitet Personendaten und muss das Datenschutzgesetz berücksichtigen. Für den datenschutzrechtlichen Betrieb einer Videoüberwachungsanlage muss der Aufnahmebereich sich auf das eigene Grundstück beschränken.

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GRUNDSÄTZLICHES ZUR EINWILLIGUNG NACH DSG

In der Schweiz gilt der Grundsatz, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich erlaubt ist, ausser es gebe einen Verbotsvorbehalt. Mit anderen Worten: In den allermeisten Fällen braucht es keine Einwilligung der betroffenen Personen.

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In der Schweiz gilt der Grundsatz, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich erlaubt ist, ausser es gebe einen Verbotsvorbehalt. Mit anderen Worten: In den allermeisten Fällen braucht es keine Einwilligung der betroffenen Personen.

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Das DSG unterscheidet zwischen „Profiling“ und „Profiling mit hohem Risiko“

Bei „Profiling“ handelt es sich um eine besondere Form der Datenbearbeitung und es bezeichnet den automatisierten Vorgang der Bewertung persönlicher Aspekte einer Person.

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Bei „Profiling“ handelt es sich um eine besondere Form der Datenbearbeitung und es bezeichnet den automatisierten Vorgang der Bewertung persönlicher Aspekte einer Person.