Bern, 27.12.2022 – Gemäss einer Mitteilung des Bundesamtes “Nationales Zentrum für Cybersicherheit” werden Kleinanzeigen dazu verwendet, um betrügerisch an neue Opfer zu gelangen. Zu den klassischen Varianten gehören der Verkauf von Waren, die nicht existieren oder das Nichtbezahlen von gekaufter Waren. Neu täuschen die Betrüger vor, ein Interesse am Kauf von Ihren Produkten zu haben und diese aber über einen eigenen Paketliefer- und Geldtransferdienstleister abwickeln zu lassen. Dabei werden fiktive Gebühren erhoben, um diese Dienste zu beanspruchen.
Sie verwenden zum Beispiel fiktive Bildschirmansichten, resp. eine fiktive Webseite der schweizerischen Post.
Die Betrüger kopieren die Informationsseite der Post für Express- und Kurierdienstleistungen und passen die Dienstleistungen auf Ihre Bedürfnisse an.
Der Shop-Verkäufer wird im Anschluss aufgefordert auf einen «Link-Code» zu klicken, um das Geld überwiesen zu bekommen. In diesem Fall wird der Verkäufer aufgefordert die Kreditkartendaten zu hinterlegen, um den Vorgang abzuschliessen.
Über die täuschend echt aussehende Post-Webseite wollen die Betrüger das Vertrauen des Opfers gewinnen, um an die Kreditkarteninformationen zu gelangen.
Weitere Informationen zum vorliegenden Fall lesen Sie hier: [Quelle: https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home/aktuell/im-fokus/2022/wochenrueckblick_51.html ]
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- Bern, 27.12.2022 - Gemäss einer Mitteilung des Bundesamtes "Nationales Zentrum für Cybersicherheit" werden Kleinanzeigen dazu verwendet, um betrügerisch mit einer fiktiven Webseite der Post an neue Opfer zu gelangen.