Die Fashion ID GmbH & Co. KG ist ein Onlinehändler für Modeartikel. In ihre Webseite ist ein Plugin, der Facebook-„Gefällt mir“-Button, eingebunden. Besucht ein Nutzer die Webseite von Fashion ID, werden Facebook daher Informationen über die IP‑Adresse dieses Nutzers und der Browser-String übermittelt. Unabhängig davon, ob der Nutzer den „Gefällt mir“-Button angeklickt hat oder über ein Facebook-Nutzerkonto verfügt, erfolgt die Übermittlung automatisch beim Laden der Webseite von Fashion ID.
GERICHT: Oberlandesgerichts Düsseldorf
DATUM: 19.12.2018
URTEIL: Facebook-Plugin