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Datenschutz im Gesundheitswesen – die Grundlagen

Werden Daten durch (Haus-)Ärztinnen, Apotheker oder Therapieeinrichtungen oder durch die Kranken- und Unfallversicherung bearbeitet, kommt auch das Datenschutzgesetz des Bundes zur Anwendung.

Rechtsgrundlagen

Art. 9 DSGVO
Art. 6 DSGVO
Art. 12 ff DSGVO

 

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